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Veraltete Steuerabzüge

Kantonsrat

Aktuelle Steuerabzüge bevorzugen lange Anfahrtswege und alte Rollenteilungen




Steuerbehörde geht davon aus, dass das Essen auf dem Tisch steht

Wir kennen schon heute die Abzugsfähigkeit der Verpflegungskosten. Mit einem Urteil des Steuerrekurs-Gerichts wurde öffentlich bekannt, dass die Steuerbehörden diese Abzüge nicht einheitlich zulassen. Wenn der Arbeitsplatz in der Nähe des Wohnorts liegt, wurde der Abzug gestrichen mit der Begründung, die Arbeitnehmende habe genügend Zeit, für das Mittagessen nach Hause zu gehen – als würde dort durch Zauberhand das Essen bereits auf dem Tisch stehen. Die Idee, dass jeder über Mittag nach Hause geht, stammt aus der Zeit, als das Idealbild der kochenden Hausfrau hochgehalten wurde.

Gegen eine Gleichbehandlung für alle Arbeitnehmenden in Bezug auf den pauschalen Verpflegungsabzug habe ich nichts einzuwenden. Eine Willkür mit komplizierten Ausnahmeregelungen, die von Gemeinde zu Gemeinde abweichen können, ist nicht zweckmässig. Ausserdem bevorzugt das jetzige Steuersystem Arbeitsverhältnisse mit möglichst langen Anfahrtswegen und alter Rollenteilung.


Richtige Anreize und Lösungen finden

Allerdings betrifft diese Abzugsregelung Bundesrecht. Eine Standesinitiative – also ein kantonaler Auftrag nach Bern – ist ein sehr langsames Vehikel. Unsere Nationalräte in Bern haben viel bessere Mittel, um rascher das Bundes-Steuerrecht zu revidieren. Und eine Gesetzes-Revision über den Verpflegungsabzug hinaus ist dringend nötig. Der Arbeitsalltag hat sich in den letzten Jahren massiv verändert.


Kurze Wege, weniger Stau, bessere Arbeitsbedingungen, Vereinbarkeit Familie und Beruf

Möglichst kurze und wenige Arbeitsstrecken sind in unser aller Interesse. Weniger Pendler bedeutet weniger verstopfte Strassen und somit freiere Fahrt für das Gewerbe. Ausserdem auch eine geringere Belastung der Umwelt.

Telearbeit soll nicht nur von den Unternehmen ermöglicht werden, sondern auch steuerlich gleichbehandelt sein. Erschwingliche Preise, um bei Bedarf näher am Arbeitsort zu wohnen, sind raumplanerisch zu lösen. Doch die heutigen steuerlichen Abzüge für ausschliesslich auswärtige Verpflegung und längere Fahrtwege sind sowas von vorgestern. Und keine Lösung für heutige Herausforderungen: wie Fachkräftemangel, Wohnungsnot, Stau auf den Strassen und Umweltbelastung.


Wir grünliberalen setzen uns in Bern direkt dafür ein, dass das Bundes-Steuerrecht rasch revidiert wird und richtige Anreize für die Lösung der heutigen Herausforderungen gesetzt werden.

Im Kanton Zürich konzentrieren wir uns auf unsere kantonalen Steuer-Paramenter, wie beispielsweise einen höheren Abzug für die Kinder-Betreuung und eine Stärkung für Beruf und Familie.

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