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Steuervorlage

Kantonsrat

Hohe Steuerlast für Unternehmen: Zürich soll nicht länger ein Schlusslicht sein

Eine breite Allianz aus GLP, Die Mitte, FDP, SVP und Wirtschaftsverbänden sieht die Wettbewerbsfähigkeit des Kanton Zürich in Gefahr. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Parteien und Verbände begrüssen die geplante Einführung der Steuervorlage STAF 2, die auf eine massvolle Entlastung der Unternehmen und eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts abzielt.


Der Kanton Zürich gilt als Wirtschaftsmotor der Schweiz. Dennoch hat der Kanton Zürich heute neben dem Kanton Bern die höchste Steuerbelastung für Unternehmen. Aufgrund von Steuersenkungen in anderen Kantonen büsste Zürich seit 2006 im interkantonalen Vergleich 13 Plätze ein und teilt sich somit die rote Laterne[1].


Mit den Änderungen des Steuergesetzes des Kantons Zürich aus der Umsetzung zur Steuerreform und AHV-Finanzierung wurden 2020 bereits erste Massnahmen zur Steigerung der steuerlichen Attraktivität ergriffen. Die Stellung des Kantons Zürich im interkantonalen Steuerwettbewerb hat sich seitdem jedoch nicht massgeblich verbessert. Damit weisen die wichtigen Konkurrenzkantone Basel-Stadt und Genf tiefere Steuerbelastungen auf als der Kanton Zürich.


Es besteht dringender Handlungsbedarf


Die Regierung war in der Vergangenheit zwar nicht untätig gewesen, doch andere Kantonsregierungen haben schneller reagiert. Der Effekt der 2021 gesenkten Gewinnsteuersätze ist inzwischen verpufft, weil andere Kantone ihre Tarife ebenfalls massgeblich zurückgefahren haben. Aus diesem Grund braucht es für die Unternehmen nun echte Entlastungsmassnahmen, damit der Wirtschaftskanton Zürich in naher Zukunft nicht am Ranglistenende der höchsten steuerlichen Belastung landet.

 

Mehr Unternehmen im Kanton halten

 

Der zweite STAF-Schritt, welcher schon bei der ersten Vorlage zu STAF angekündigt wurde, ist wichtig. In den letzten Jahren sind jeweils mehr juristische Personen aus dem Kanton Zürich weg- als zugezogen.[2]

Mit STAF 2 setzen wir Anreize, im Kanton zu bleiben. Die geplante Reduktion des Gewinnsteuersatzes von aktuell 7 auf neu 6 Prozent ist ein notwendiger und wichtiger Schritt, welcher massgeblich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich beiträgt.

 

Höhere Steuereinnahmen dank dynamischen Effekten

 

Trotz eines niedrigeren Gewinnsteuersatzes wird der Kanton Zürich insgesamt höhere Steuereinnahmen von juristischen Personen erzielen. Die Prognose beruht auf den sogenannten dynamischen Effekten, die durch die Steuersenkung ausgelöst werden. Dazu gehören eine erhöhte wirtschaftliche Aktivität, die Anziehung neuer Unternehmen, gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit und langfristiges Wachstum, die alle zu einer Vergrösserung der Steuerbasis führen.


Gemeinden analog STAF 1 entlasten

 

Gemeinden, die einen hohen Anteil ihrer Gesamteinnahmen aus Steuern juristischer Personen beziehen, sollen während einer Übergangszeit durch den Kanton finanziell unterstützt werden. Es ist wichtig, dass der Kanton diese Gemeinden in der Übergangsphase unter die Arme greift, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Durch die Senkung der Bezugsberechtigten auf 15% statt 20% können mehr Gemeinden von dieser Unterstützung profitieren. Dies ist ein notwendiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle Gemeinden gleichermassen von den wirtschaftlichen Vorteilen der Steuersenkung profitieren.

 

Ich befürworte die mit der STAF 2 angedachten Massnahmen und bin überzeugt, dass die langfristigen Vorteile der Steuersenkung die kurzfristigen Herausforderungen überwiegen werden.



[1] Resultat aus dem Steuerbelastungsmonitors des Wirtschaftsforschungsinstituts BAK Economics

[2] Auswertung des Steueramtes zur Anzahl der Zu- und Wegzüge in den Jahren 2018–2022


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