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Kaufkraftverlust

Kantonsrat

Kein bürokratischer Steuerrabatt

Gleich verdienen – und trotzdem weniger einkaufen können.

Einfach erklärt, was hinter dem Wort - Kaufkraftverlust - steckt.


«Es schläckt kä Geiss weg» : wenn die Teuerung zuschlägt und zu finanziellen Engpässen führt, brauchen die Betroffenen von StudentInnen über Familien bis zu SeniorInnen rasche Lösungen. Doch ein neues System durch Steuerrabatt ist träge und hilft wenig, wenn der Rabatt übernächstes Jahr gewährt wird.


Wann ist eine Krise?

Die linke Ratshälfte will im Steuergesetz einen neuen Paragraphen «Steuererleichterung in Krisenzeiten bei Kaufkraftverlust». Neu soll eine Ermässigung von CHF 250 bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 60', resp. 90'000, eingeführt werden. Dieser Paragraph kommt in Krisenzeiten zum Tragen. Wann ist eine allgemeine Krisenzeit? Diese äussert sich doch individuell? Oder soll generell eine Steuerermässigung für die unteren Einkommen eingeführt werden? Dann beantragt das doch bitte direkt, statt auf Umwegen mit einem neu eingeführten Rabatt. Die Steuererklärung und -berechnung sollte einfacher werden. Und nicht komplizierter.


Ausgleich der kalten Progression und Steuerfusssenkung mildert Kaufkraftverlust

Der Kaufkraftverlust wird mittels Ausgleich der kalten Progression etwas gemildert; auch für die unteren Einkommen. Die Anpassung aller Tarifstufen und des Steuerfreibetrages erfolgt auf Bundesstufe ab 2023 und auf Kantonsstufe ab 2024.

Eine schnelle Milderung der steuerlichen Belastung erhalten alle Haushalte Dank der kantonalen Steuerfusssenkung bereits seit letztem Steuer-Jahr 2022.

Keine neuen bürokratischen Steuerrabattsysteme Ich bin für günstige Steuern. Neue Steuerrabatt-Systeme erachte ich aber als nicht zielführend für das Grundproblem, den Kaufkraftverlust rasch wettzumachen.


Die Menschen brauchen den Batzen heute.




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