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Härtefallklausel bei Wohneigentum

Kantonsrat

Sep 22, 2025

Zielkonflikt zwischen Steuergerechtigkeit und individueller Entlastung

Es geht über ein Thema, das trocken klingt –und doch Menschen in sehr konkreten Lebenssituationen betrifft. Es geht um eine Steuer auf ein Einkommen, das gar nicht existiert. - Ich rede vom Eigenmietwert.


Das ist eine fiktive Zahl, mit der der Staat berechnet, was es wert wäre, wenn man sich selbst Miete zahlen würde. Eine Zahl, die besteuert wird, als wäre sie reales Einkommen, das man nicht erhält. Aber Cash bezahlt werden muss. Ich persönlich bin für die Abschaffung des Eigenmietwerts – doch darum geht es heute nicht. Tatsache ist: Der Eigenmietwert ist gesetzlich verankert, und gilt aktuell für alle Wohneigentümer.


Seit 2009 wurden die Eigenmietwerte im Kanton Zürich nicht mehr angepasst. Gleichzeitig sind die Angebots-Mieten – auf denen diese fiktiven Werte massgeblichh basieren – massiv gestiegen. Deshalb wurden die Eigenmietwerte ab Steuerjahr 2025 erhöht. Die Folge: Ein plötzlicher Sprung in der steuerlichen Belastung für Wohneigentümer:innen.


Der Eigenmietwert wurde 15 Jahre lang von Erhöhungen geschont, während Mietende unter Preissteigerung leiden – es sei denn, sie wohnen länger in einer günstigeren Wohnung und können von einer Bestandsmiete profitieren. Also analog Eigentümer in selbstbewohntem Wohnraum.


Mit der vorgesehenen Änderung sollen in klar definierten Härtefällen steuerliche Korrekturen möglich werden. Es geht also nicht um eine generelle Reduktion, sondern um eine gezielte Entlastung.


Die Frage ist: Braucht es eine Härtefallklausel? In dieser Frage sind wir grünliberalen gespalten:

  • Der Eigenmietwert trifft Eigentümer von Liegenschaften, also Menschen mit Vermögen. Dieses ist jedoch nicht unbedingt liquid vorhanden.

  • Ein Härtefall betrifft vor allem ältere Menschen: Die Immobilie ist abbezahlt, aber das verfügbare Einkommen ist bescheiden. Betroffene Rentner:innen müssten schlimmstenfalls ihr Zuhause verkaufen. Dann in eine Mietwohnung ziehen, die teurer ist – und vom Ersparten leben, bis es aufgebraucht ist. Am Ende winkt die Sozialhilfe und somit der Steuerzahlende.

  • Einige stellen die Frage, wie sinnvoll es in Zeiten von Wohnmangel ist, wenn Einzelhaushalte in viel zu grossen Häusern leben.

  • Doch ist nur eine kleine Gruppe von Steuerpflichtigen betroffen. Die Auswirkungen auf unseren Steuerhaushalt sind begrenzt – die sozialen Auswirkungen für die Betroffenen können erheblich sein

  • In der Regel beträgt die jährliche Steuerersparnis etwa 350 bis 400 Franken.

  • Bei einem späteren Verkauf wird der Wertzuwachs ohnehin durch die Grundstückgewinnsteuer abgeschöpft.

  • Doch einige befürchten, dass über Jahre ein Härtefall-Steuererlass gewährt wird. Und nachher dieses Haus vererbt wird, welches die Erben zum vollen Marktpreis verkaufen. Damit wird mit staatlicher Unterstützung Vermögen über mehrere Generationen angehäuft, und das ist auch nicht der Sinn von solchen Härtefallklauseln.

  • Der Gesetzesvorschlag ist als Auffangnetz für Einzelfälle gedacht. Natürlich ist Vorsicht geboten. Niemand will, dass eine Härtefallregelung zur breiten Hintertür wird.


Wir sprechen über den Umgang mit individuellen Ausnahmesituationen. Und über die Frage, ob unser Steuersystem dort flexibel genug sein soll.


Wir grünliberalen haben Stimmfreigabe beschlossen, denn wir sehen einen Zielkonflikt zwischen Steuergerechtigkeit und individueller Entlastung in Notsituationen.

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