
Cristina Cortellini
Für eine zukunftsfähige Welt

Kantonsrat
Verhinderung von Spekulationen und Finanzierung von Gemeindeaufgaben
Tiefere Grundstückgewinnsteuern führen zu höheren Steuerfüssen in den Gemeinden
Wie bei jeder Gemeinde im Kanton Zürich macht auch für Dietlikon die Grundstückgewinnsteuer einen wichtigen Anteil der Steuereinnahmen aus. Tiefere Grundstückgewinnsteuern bedeuten für die Gemeinden eine Erhöhung des generellen Steuerfusses. Die fehlenden Einnahmen der Grundstückgewinnsteuer müssten mehrheitlich zu Lasten der arbeitstätigen Mittelschicht und der Unternehmen kompensiert werden. Das ist weder wirtschafts-, noch familienfreundlich.
Instrument gegen Spekulationen
Doch warum wird überhaupt eine Grundstückgewinnsteuer eingefordert? Im Grunde zur Verhinderung von Spekulationen und für den Ausgleich regionaler wertverändernder Entwicklungen innerhalb einer Gemeinde.
Durch die Besteuerung der Gewinne ist der schnelle und spekulative Handel mit Immobilien weniger attraktiv. Ausserdem steigen die Immobilienpreise in einigen Gebieten stärker als in anderen. Zum Beispiel kann die Werterhöhung durch die bessere Erschliessung und das Bereitstellen von Infrastruktur durch die Gemeinde erfolgen; sei es eine Schule oder ein Ortsbus. Mit der Besteuerung der Gewinne beim Liegenschaftenverkauf werden öffentliche Aufgaben für die ganze Gemeinde finanziert.
Versteuerung der reinen Werterhöhung ohne Eigenleistung
Welcher Gewinn muss versteuert werden? Besteuert wird die Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufspreis. Wobei wertvermehrende Investitionen, Handänderungssteuern sowie diverse Kosten abgezogen werden können. Es geht somit um die Versteuerung der reinen Werterhöhung der Immobilie ohne Eigenleistung des Besitzers.
Steuer wird nur bei einem effektiven Verkauf mit Gewinn fällig
Der Grundstückgewinn muss nicht immer bezahlt werden. In bestimmten Fällen wird die Grundstückgewinnsteuer nicht sofort fällig, sondern aufgeschoben. Dazu gehören zum Beispiel Eigentumswechsel bei Erbschaft, Schenkung oder Erbvorbezug. Oder auch Handänderungen zwischen Ehepartnern wie bei Trennung oder Scheidung. Aufgeschoben wird die Grundstückgewinnsteuer bei selbst genutzten Liegenschaften auch bei Ersatzbeschaffung, also wenn der Verkaufserlös in ein neues Eigenheim investiert wird. Somit ist eine Grundstückgewinnsteuer erst zu entrichten, wenn ein Gewinn durch einen Verkauf erzielt wird.
Besteuerung des Gewinns der letzten 20 Jahre mit Rabatt nach Dauer des Besitzes
Wie kalkuliert sich eine Grundstückgewinnsteuer? Je höher der Gewinn, desto höher die Progression der Steuer. Und je länger die Besitzdauer, desto geringer fällt die Steuer aus. Einerseits werden Rabatte nach Dauer gewährt und andererseits zählt ab 20 Jahren nicht mehr der frühere Kaufpreis, sondern der Anlagepreis vor 20 Jahren. Dadurch werden nur die Gewinne der letzten 20 Jahre besteuert.
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Welche Änderungen sieht FDP-/SVP-Initiative vor?
Mit diesem Vorstoss möchten FDP und SVP den Verkaufsgewinn während der ersten 10 Jahre steuerlich verteuern. Anschliessend soll bis zu einer Besitzdauer von 20 Jahre die Steuer gleichbleiben. Dafür gäbe es einen grösseren Rabatt, wenn das Eigenheim 21 und mehr Jahre behalten wird. Neu von maximal 50% bei 20 Jahren auf 90% bei 28 Jahren.
FDP-/SVP-Initiative führt zu massiven Steuererhöhungen von bis zu 10 Steuerfussprozent-Punkten
Finanziell bedeutet diese Änderung für die Gemeinden eine Einbusse von etwa 250 Mio. Franken an Steuereinnahmen. Die Finanzdirektion rechnet je nach Gemeinde im Schnitt mit einem Drittel weniger Einnahmen bei der Grundstückgewinnsteuer.
In Dietlikon hätte eine solche Reduktion eine Erhöhung des generellen Steuerfusses um über 7 Steuerprozentpunkte zur Folge. Und ich kann mir vorstellen, dass wir nicht zu den Gemeinden mit dem höchsten Immobilien-Wertzuwachs gehören… Die Ausfälle sind sehr unterschiedlich verteilt und in einzelnen Gemeinden sind Ausfälle von über 10 Steuerprozenten denkbar.
Steuererhöhungen belasten Unternehmen und Familien
Wie erwähnt, wären es primär Unternehmen und der Mittelstand, welche durch eine generelle Steuererhöhung zusätzlich belastet werden. Dies bedeutet für die Standortattraktivität eine deutliche Verschlechterung. Wenn wir «vorig» Geld haben, ist sinnvoller als eine Senkung für Immobilienbesitzer eine Senkung der Einkommenssteuer für alle.
Falsche Anreize führen zu weniger Wohnraum
Mit einer zu starken Ermässigung steigt auch der Anreiz, eine Immobilie noch ein paar weitere Jahre nicht zu verkaufen. Was der Schaffung von Wohnraum und der Ablösung für jüngere Generationen entgegenwirkt.
Im März 2013 hat das Volk bereits über eine Reduktion der Grundstückgewinnsteuer an der Urne befunden. Und diese abgelehnt. Aus all diesen Gründen habe ich diese erneute Initiative ebenfalls wieder abgelehnt.
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