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Gratis Daten für Cyberkriminelle

Kantonsrat

Mar 30, 2026

Transparenz oder Datenleck: Spielen Online-Publikationen gewisser Gemeinden Cyberkriminellen in die Hände?

Die Verwaltung wird immer digitaler – und das ist grundsätzlich zu begrüssen. Immer mehr Verfahren werden online abgewickelt, und auch öffentliche Auflagen sind heute oft im Internet einsehbar. Das betrifft beispielsweise Baugesuche, die während einer bestimmten Frist öffentlich zugänglich gemacht werden müssen.

Doch genau hier stellt sich eine entscheidende Frage: Wie viel Transparenz ist sinnvoll – und wo beginnt ein Datenschutzproblem?


In einzelnen Gemeinden – bspw in Uster – werden solche Unterlagen während der Auflagefrist vollständig online publiziert. Inklusive persönliche Daten, wie private E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten oder sogar handschriftliche Unterschriften.

Während die öffentliche Auflage gesetzlich vorgesehen ist, stellt sich die Frage, welche Personendaten für die Information der Öffentlichkeit tatsächlich erforderlich sind und welche aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden sollten.

 

Gerade in Zeiten zunehmender Cyberkriminalität und automatisierter Datensammlungen im Internet schafft die Publikation unnötiger Personendaten Risiken. Denn was einmal online steht, kann kopiert, gespeichert und für andere Zwecke verwendet werden – ohne Kontrolle der betroffenen Personen.


Hinzu kommt: Die Praxis ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Während einige zurückhaltend mit Personendaten umgehen, werden sie andernorts weitgehend ungeschützt veröffentlicht.

 

Vor diesem Hintergrund verlange ich vom Regierungsrat die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Welchen Stellenwert misst der Regierungsrat dem Schutz von Personendaten der Bevölkerung bei der elektronischen Veröffentlichung von Verwaltungsunterlagen bei?


  2. Welche Personendaten erachtet der Regierungsrat bei öffentlich aufzulegenden Unterlagen (z. B. im Baubewilligungsverfahren) als zwingend erforderlich für die Information der Öffentlichkeit? Und ist der Regierungsrat der Ansicht, dass Personendaten wie Geburtsdaten, private E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder handschriftliche Unterschriften grundsätzlich nicht online publiziert werden sollten, sofern sie für das Verfahren nicht notwendig sind?

  3. Inwiefern bestehen kantonale Vorgaben oder Empfehlungen an Gemeinden, welche Personendaten vor einer Online-Publikation zu anonymisieren oder zu schwärzen sind?

  4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Risiken, dass öffentlich zugängliche Verwaltungsdokumente automatisiert gesammelt und für kriminelle Zwecke (z. B. Identitätsdiebstahl oder Social Engineering) verwendet werden?

  5. Gemäss Auskunft der kantonalen Datenschutzbeauftragten liegt es grundsätzlich in der Verantwortung des zuständigen öffentlichen Organs, zu entscheiden, welche Personendaten im Rahmen einer öffentlichen Auflage publiziert werden und ob einzelne Angaben zu schwärzen sind. Welche Rolle spielt die kantonale Datenschutzbeauftragte bei der Überprüfung solcher Publikationspraktiken in Gemeinden, und welche Aufsichts- oder Interventionsmöglichkeiten bestehen gegenüber Gemeinden, wenn Zweifel an der Verhältnismässigkeit einer Publikation von Personendaten bestehen?

  6. Wer stellt die Einhaltung der kantonalen Vorgaben und Empfehlungen bei Online-Publikationen sicher und sorgt für eine einheitliche Auslegung?

  7. Wird mit der Einführung der kantonalen Plattform für elektronische Auflagen sichergestellt, dass unnötige Personendaten nicht veröffentlicht werden? Falls ja, wie wird dies konkret umgesetzt?

  8. Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf bei gesetzlichen Grundlagen, um den Schutz von Personendaten bei digitalen Publikationen zu stärken?

  9. Plant der Regierungsrat weitere Massnahmen oder Richtlinien, um Gemeinden bei der datenschutzkonformen digitalen Veröffentlichung von Verwaltungsverfahren zu unterstützen?

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