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Gewinnsteuer an Kapitalsteuer anrechnen

Kantonsrat

Investitionen für den ökologischen Wandel ermöglichen

Doppelsteuerbelastung von Kapital und Gewinn ist unnötig


Mit der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer wird die Doppelsteuerbelastung von Kapital und Gewinn eines Unternehmens gemildert. Betriebe, die bereits Gewinnsteuern entrichten, sollen diese an die Kapitalsteuer anrechnen können. Diese Massnahme fördert die Investitionstätigkeit der Unternehmen. Und so kann neues Eigenkapital ohne zusätzliche steuerliche Belastung für Innovationen eingebracht werden.


Finanzielle Mittel für den ökologischen Wandel


Innovationen sind nicht nur für eine nachhaltige Wirtschaft, sondern auch für den ökologischen Wandel zwingend. Eine Studie der Bankiervereinigung und Boston Consulting rechnet den Investitions- und Finanzierungsbedarf für eine klimaneutrale Schweiz bis 2050 auf 387 Milliarden Franken. Das sind Investitionen von rund 13 Milliarden – jährlich!

Mit den richtigen Rahmenbedingungen und Anreizen für Innovationen ermöglichen wir Wohlstand für die Bevölkerung. Und erreichen nachhaltig auch die Klimaziele.



Überdies rechnen die meisten Kantone die Gewinnsteuer bereits an die Kapitalsteuer an. Wir grünliberale unterstützen die Einreichung unserer PI zusammen mit der FDP und SVP.

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