
Cristina Cortellini
Für eine zukunftsfähige Welt

Kantonsrat
Getrennt lebende Eltern steuerlich gleichbehandeln
Meine heute eingereichte Reform verlangt, dass unser Steuergesetz endlich die Realität getrennt besteuerter Eltern abbildet!
Unser Steuergesetz verharrt im vorletzten Jahrhundert: Darin sind Eltern von Kindern immer verheiratet, im "traditionellen Rollenmodell" und gemeinsam besteuert. Doch die Realität von Familien ist vielfältiger.
So sind immer mehr Eltern von Kindern getrennt oder geschieden und werden daher auch getrennt besteuert. Ausserdem tragen zunehmend beide Eltern gemeinsam Kosten und Auslagen für den Kindsunterhalt bis zum Abschluss der Erstausbildung. Die alternierende Obhut wird ebenfalls immer mehr zur Regel, sodass die Kinder entweder zu je 50% bei beiden Eltern wohnen oder an einem Wohnort leben, welcher zu je 50% von den Eltern finanziert wird.
Das Steuergesetz ist Widersprüchlich und birgt Konfliktpotential für Eltern
Da das Steuergesetz den gleichwertigen Unterhalt von Kindern bei getrennt besteuerten Eltern nicht kennt, wird das Steueramt kreativ. Es vergleicht jedes Jahr die beiden Steuererklärungen und jeweils derjenige Elternteil mit dem höheren Einkommen erhält den günstigeren Verheiratetentarif und jener mit dem tieferen Einkommen den (teureren) Grundtarif, selbst dann, wenn beide zu gleichen Teilen den Unterhalt bestreiten.
Das Steueramt löst einen jährlichen Streit mit dem Ex-Partner aus Eltern, die getrennt oder geschieden sind, wollen vor allem eines: Möglichst nicht mehr mit dem Ex-Partner streiten. Doch die bisherige Regelung bedeutet nicht nur einen grossen bürokratischen Aufwand für das Steueramt (jährlicher Vergleich der beiden Steuererklärungen). Insbesondere löst er bei Eltern Konflikte aus. Eltern, welche zu massgeblichen Teilen für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen, müssen jährlich entweder um die Geltendmachung des Abzugs und Anwendung des Verheiratetentarifes streiten oder in komplizierten und konfliktbehafteten Kalkulationen und Offenlegung der jeweiligen Steuerdaten, die Entscheide des Steueramtes ausgleichen. Besonders im Fall von Selbstständigerwerbenden und Unternehmern ist das besonders herausfordernd, da das steuerbare Einkommen wesentlich vom Effektiven abweichen kann. Oder derjenige mit dem effektiv tieferen Einkommen zahlt einfach «mehr Steuern, als er müsste»… Das ist nicht nur unnötig, sondern auch ungerecht.
Das steuerliche Gleichbehandlungsgebot wird aktuell nicht erfüllt
Getrennt lebende Eltern müssen höhere Lebenshaltungskosten tragen (bei alternierender Obhut auch noch mit zusätzlichem Platz für die Kinder), dadurch haben sie auch eine geringere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, weshalb die Anwendung des Verheiratetentarifs für beide Elternteile im Vergleich zu gemeinsam besteuerten Eltern nicht zu einer Bevorzugung der nicht gemeinsam besteuerten Eltern führen würde. In diesem Fall (und eigentlich erst jetzt) wäre das steuerliche Gleichbehandlungsgebot erfüllt.
Diese Änderungen sind notwendig, um den veränderten gesellschaftlichen Realitäten gerecht zu werden und eine faire steuerliche Behandlung aller Eltern sicherzustellen.
Was die Änderungen bringen
Mit den Motionen wird eine Anpassung des Steuergesetzes gefordert, die:
Die Lebenswirklichkeit getrennt lebender Eltern realitätsnah abbildet.
Das Gebot der Gleichbehandlung und die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gewährleistet.
Bürokratischen Aufwand und Konflikte getrennter Eltern reduziert, indem eine gerechtere und modernere steuerliche Behandlung umgesetzt wird.