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Digitale Steuererklärung

Kantonsrat

Aug 24, 2026

Rechtliche Gleichstellung der Ehepartner auch in der Steuererklärung

Digitale Steuererklärung: Postulat abgeschrieben – Anliegen bleibt


Mehr Rechtssicherheit bei der digitalen Steuererklärung

Gemeinsam mit weiteren Kantonsratsmitgliedern habe ich 2023 ein Postulat eingereicht, das eine Optimierung der elektronischen Steuererklärung für verheiratete Paare verlangte. Im Zentrum standen dabei mehrere Fragen: Wie kann sichergestellt werden, dass beide Ehepartner die Steuererklärung einsehen? Können Rückerstattungen auf zwei Konti ausbezahlt werden? Wie wird bei Ehepaaren zwischen «Person 1» und «Person 2» unterschieden? Und wie können Drittpersonen wie Treuhänderinnen und Treuhänder sicher und rechtsverbindlich autorisiert werden?


Hinter diesen Fragen steht für uns ein grundsätzliches Anliegen: Auch bei der digitalen Steuererklärung müssen beide Ehepartner ihre Rechte wahrnehmen können und rechtlich gleichgestellt sein.


Das heutige Verfahren soll einfach bleiben - aber es muss auch rechtlich korrekt sein

Der Regierungsrat hält in seinem Bericht fest, die gemeinsame elektronische Einreichung der Steuererklärung habe sich bewährt und geniesse eine hohe Akzeptanz. Zusätzliche Sicherheitsmechanismen seien deshalb nicht notwendig. Eine Lösung mit zwei separaten Bestätigungen oder Zugangscodes würde das Verfahren komplizierter machen und könnte dazu führen, dass Steuererklärungen nicht rechtzeitig eingereicht würden.

Auch eine freie Wahl von «Person 1» und «Person 2» lehnt der Regierungsrat ab. Eine solche Möglichkeit würde zu Verwirrung führen und könnte die korrekte Zuordnung von Einkünften und Abzügen sowie die statistische Auswertung erschweren.

Bei den Steuerrückzahlungen bestehe ebenfalls kein Handlungsbedarf. Ehepaare könnten bereits heute frei wählen, auf welches Konto die Rückerstattung erfolgen solle. Eine Aufteilung auf zwei Konti sei gesetzlich nicht vorgesehen und würde zudem nicht in allen Fällen den tatsächlichen finanziellen Verhältnissen der Ehepartner entsprechen.

Beim Thema Drittpersonen sei das Anliegen hingegen bereits erfüllt: Mit der Delegationsfunktion könnten Steuerpflichtige beispielsweise ihrer Treuhänderin oder ihrem Treuhänder einen entsprechenden Zugang gewähren und die Übermittlung der Steuererklärung autorisieren.


Die Individualbesteuerung verändert die Ausgangslage

Seit der Einreichung unseres Postulats hat sich die Situation wesentlich verändert. Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung der Individualbesteuerung angenommen. Künftig werden Ehepaare damit nicht mehr gemeinsam, sondern individuell besteuert und auch je eine eigene Steuererklärung einreichen.

Damit wird sich ein grosser Teil der damaligen Fragestellung langfristig erledigen. Allerdings wird die Umsetzung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene noch mehrere Jahre dauern. Bis dahin bleibt die gemeinsame digitale Steuererklärung Realität.

Und damit bleibt auch eine wichtige Frage offen: Wie stellen wir sicher, dass bei einer gemeinsam eingereichten digitalen Steuererklärung tatsächlich beide Ehepartner rechtsverbindlich bestätigen?


Digitale Einfachheit darf nicht auf Kosten der Rechtssicherheit gehen

Bei der papierbasierten Steuererklärung unterschreiben beide Ehepartner. Bei der digitalen Steuererklärung kann heute dagegen faktisch eine Person die gesamte Steuererklärung ausfüllen und elektronisch einreichen. Rechtlich tragen jedoch beide Ehepartner die Verantwortung.

Für mich ist das eine Frage der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung. Es geht dabei nicht darum, Ehepaaren das Ausfüllen der Steuererklärung unnötig kompliziert zu machen. Im Gegenteil: Eine Lösung muss einfach und praktikabel sein.

Eine mögliche Variante wäre beispielsweise, den Zugangsdaten zur digitalen Steuererklärung ein Formular beizulegen, das von beiden Ehepartnern unterschrieben und anschliessend digital als Beleg eingereicht wird. Damit liesse sich die rechtsverbindliche Bestätigung beider Personen sicherstellen, ohne das gesamte bestehende System grundlegend verändern zu müssen.


Mit einem neuen Vorstoss bleibt das Anliegen auf der Agenda

Deshalb haben wir am 15. Juni 2026 ein neues Geschäft eingereicht. Der Regierungsrat soll darin aufzeigen, welche Massnahmen notwendig sind, damit künftig beide Ehepartner ihre digitale Steuererklärung rechtsverbindlich bestätigen können. Dabei soll ausdrücklich eine möglichst einfache und praktikable Lösung im Vordergrund stehen.

Das ursprüngliche Postulat kann damit als beantwortet abgeschrieben werden. Das Anliegen dahinter ist für mich aber noch nicht erledigt.


Wir schreiben heute ein Postulat ab – nicht aber die Forderung nach einer zeitgemässen, einfachen und rechtssicheren digitalen Steuererklärung.

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