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Kalte Progression

Kantonsrat

Kalte Progression - die perfide Trickdiebin

Mehr verdienen –  weiterhin weniger einkaufen können – und erst noch mehr Steuern zahlen

Das ist die kalte Progression. Eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn der Lohnanstieg komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Ergebnis: Obwohl das Gehalt gestiegen ist, hat man real weniger Geld in der Tasche.


Eine perfide Trickdiebin

Angela Merkel nannte die kalte Progression eine stille Diebin. Ich würde es eher mit einer perfiden Trickdiebin vergleichen – nach der Freude am besseren Salär folgt die eisige Ernüchterung.   Der Bund hat bereits letztes Jahr einen Ausgleich der kalten Progression ab Steuerjahr 2023 beschlossen. Der Kanton Zürich zieht per 2024 nach, basierend auf der Praxis der zweijährlichen Anpassung der Tarifstufen.


Zürich war der erste Kanton

Zürich war 1987 der erste Kanton, der den Ausgleich der kalten Progression in sein Steuergesetz aufgenommen hat. Eine Pflicht zum Ausgleich gab es bei einer Teuerung von 7 %. Der Bund hat für die direkte Bundessteuer auf Anfang 2011 einen automatischen jährlichen Ausgleich der kalten Progression eingeführt. Der Kanton Zürich folgte mit einem automatischen Ausgleich alle 2 Jahre erstmals für die Steuerfussperiode 2014/15.


Andere Kantone kennen die jährliche Tarifanpassung - und darüber hinaus

Umliegende Kantone wie Aargau oder Zug wenden bereits nebst der jährlichen Tarifanpassung weitere Instrumente an, wie beispielsweise die Erhöhung der Abzüge für Kinder, Versicherungen oder auch Sparzinsen.

Eine Auslegeordnung soll nebst der jährlichen Anpassung auch andere Instrumente analog Aargau oder Zug prüfen.




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