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Elektronische Steuerverfahren

Kantonsrat

Wann startet die Digitale Dekade in der Schweiz? Die Schweiz hinkt im eGovernment hinterher

Elektronische Steuerverfahren für juristische Personen Hier präsentiert sich ein wenig spannendes Geschäft: 5865. Das kantonale Steuergesetz wird an neues Bundesrecht angepasst. Kantonaler Spielraum besteht lediglich in den Anpassungen über die elektronischen Verfahren im Steuerbereich für juristische Personen. Ziel ist ein rechtsverbindlicher, medienbruchfreier elektronischer Verkehr über alle kommunalen und kantonalen Verwaltungsbehörden hinweg. Um die Projekte voranzutreiben und mit Kostenklarheit zu starten, beantragt die WAK einstimmig einen vorgegebenen Kosten-Verteilschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden.

Was längst überfällig ist, wird endlich angepackt!


Schweiz fällt im globalen E-Government-Entwicklungsindex zurück

Doch dieses vermeintlich wenig spannende Geschäft hat es in sich! Betrachtet man die Situation hinter den Gesetzesartikeln tritt zu Tage, dass wir in der Schweiz im Bereich eGovernment zu weit zurück liegen; in den letzten Jahren haben andere Länder massiv zugelegt! Und wir schieben noch kantonale Paragraphen hin und her…


Die Schweiz erreicht in der aktuellen Rangliste 2023 der Vereinten Nationen im E-Government-Entwicklungsindex Platz 23 von 193 – im Jahr 2020 waren wir noch auf Platz 16! Platz 1 bis 3 belegen Dänemark, Finnland und Südkorea. Während andere also aufholen, fallen wir zurück – ein Armutszeugnis.


Berücksichtigt man unsere hervorragende Ausgangslage wie beispielsweise das ausgebaute Breitbandnetz, die Anzahl der Internetnutzenden von über 94% sowie das notwendige Know-how der Bevölkerung, um neue Technologien zu verstehen und zu entwickeln, müsste die Schweiz weiter vorne als Platz 23 rangieren.  


Schweizer Verwaltung zu wenig vor Cyber-Attacken geschützt

Nicht nur bei der mengenmässigen Umsetzung, auch bei der qualitativen schneiden wir wenig schmeichelhaft ab: Bezüglich Cybersicherheit hat die Schweiz ebenfalls Nachholbedarf. Gemäss Monitoringbericht Digitale Verwaltung Schweiz müssen die digitalen Behördendienste besser vor Cyber-Attacken geschützt werden, wenn wir in der digitalen Transformation Fortschritte erzielen wollen.


Digitale Steuerverfahren sind entscheidender Standortvorteil für Unternehmen im internationalen Wettbewerb 

Der Kanton Zürich muss in der Verwaltungsdigitalisierung als Leuchtturm dienen. Insbesondere Digitale Steuerverfahren sind ein entscheidender Standortvorteil für die Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Nicht nur der Fiskus, sondern auch Unternehmen sehen sich mit Fachkräftemangel und einer hohen Aufgabenlast der Steuerexperten konfrontiert. Eine rasche, sichere, medienbruchfreie und smarte Überführung auf die nächste Digitale Stufe ist ein Muss.


Keine direkte Übermittlung von Leistungsabrechnungen ans Steueramt Desweiteren ist weiterhin eine direkte elektronische Übermittlung der Leistungsabrechnungen der Arbeitslosenkassen an das kantonale Steueramt nicht erlaubt. Dies einerseits aufgrund der Eigenverantwortung der Steuereinreichenden und der Wahrung der Privatsphäre in finanziellen Aspekten und andererseits wegen der Gleichbehandlung aller Erwerbseinkommen.


Ziel im E-Government-Entwicklungsindex muss ein Podestplatz sein! Die Anpassung des Steuergesetzes ist ein erster Minischritt. Doch wichtig bleibt: Der Kanton Zürich muss eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der öffentlichen Hand einnehmen. Das Ziel im E-Government-Entwicklungsindex muss ein Platz auf dem Podest sein.




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